Widerspruch gegen eine Prüfungsbewertung Der Widerspruch gegen eine Prüfungsbewertung kann nur schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Hinweis: Für diesen Inhalt ist JavaScript erforderlich. Hinweis: Für diesen Inhalt ist JavaScript erforderlich. Hinweis: Für diesen Inhalt ist JavaScript erforderlich.